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Kfz-Kennzeichen

Kfz-Kennzeichen

Kfz-Kennzeichen ist die von der Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Kennzeichenschilder müssen i.d.R. fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Die Kennzeichenschilder müssen am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden (in manchen US-Bundesstaaten ist nur das Heckkennzeichen Vorschrift). In der Schweiz werden sie Kontrollschilder, in manchen Bereichen Deutschlands auch Nummernschilder genannt, in Österreich ugs. Nummerntafel. Die Kennzeichen können verschiedenartig ausgeführt sein: Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische KFZ, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite KFZ, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen (Polizeien und Verfassungsschutzämter).

Internationale Landeskennzeichen

Zusätzlich zum eigentlichen Kfz-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen den Gebrauch des Nationalitätszeichens fest, das eine Abkürzung der jeweiligen Staatsbezeichnungen darstellt und das neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht wird (Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen). Gesetzlich ist das länglich-ovale Zusatzschild - schwarze Schrift auf weißem Grund mit Umrandung – ein Bestandteil des Kennzeichens. In vielen Staaten ist diese Zusatzplakette allerdings unüblich, da die meisten Kraftfahrzeuge kaum je eine internationale Grenze überschreiten. In der Europäischen Union und einigen osteuropäischen Staaten ist das internationale Landeskennzeichen bei neuen Schildern samt EU-Emblem oder der Landesflagge am linken Rand in das Nummernschild integriert. Dennoch muss auch hier bei Reisen in ein Nicht-EU-Land dieses Zusatzschild angebracht werden. Ausnahmen sind EFTA-Länder Schweiz, Liechtenstein, Kroatien und Norwegen, die die Länderkennung durch das EU-Kennzeichen ebenfalls akzeptieren.

Aufbau der Kfz-Kennzeichen in einzelnen Staaten

Deutschsprachige Länder


- Kfz-Kennzeichen (Belgien)
- Kfz-Kennzeichen (Deutschland)
  - auslaufende Kennzeichen
  - historische Kennzeichen
  - Diplomaten-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen (Liechtenstein)
- Kfz-Kennzeichen (Österreich)
  - historische Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen (Schweiz)

Übriges Europa


- Kfz-Kennzeichen (Albanien)
- Kfz-Kennzeichen (Bosnien-Herzegowina)
- Kfz-Kennzeichen (Bulgarien)
- Kfz-Kennzeichen (Estland)
- Kfz-Kennzeichen (Frankreich)
- Kfz-Kennzeichen (Griechenland)
- Kfz-Kennzeichen (Irland)
- Kfz-Kennzeichen (Island)
- Kfz-Kennzeichen (Italien)
- Kfz-Kennzeichen (Kroatien)
- Kfz-Kennzeichen (Lettland)
- Kfz-Kennzeichen (Litauen)
- Kfz-Kennzeichen (Mazedonien)
- Kfz-Kennzeichen (Moldawien)
- Kfz-Kennzeichen (Niederlande)
- Kfz-Kennzeichen (Nordirland)
- Kfz-Kennzeichen (Norwegen)
- Kfz-Kennzeichen (Polen)
- Kfz-Kennzeichen (Rumänien)
- Kfz-Kennzeichen (Russland)
- Kfz-Kennzeichen (Schweden)
- Kfz-Kennzeichen (Serbien und Montenegro)
- Kfz-Kennzeichen (Slowakei)
- Kfz-Kennzeichen (Slowenien)
- Kfz-Kennzeichen (Spanien)
- Kfz-Kennzeichen (Tschechien)
- Kfz-Kennzeichen (Türkei)
- Kfz-Kennzeichen (Ukraine)
- Kfz-Kennzeichen (Ungarn)
- Kfz-Kennzeichen (Vereinigtes Königreich)
- Kfz-Kennzeichen (Weißrussland)

Amerika


- Kfz-Kennzeichen (Brasilien)
- Kfz-Kennzeichen (Kanada)
- Kfz-Kennzeichen (Mexiko)
- Kfz-Kennzeichen (USA)

Asien


- Kfz-Kennzeichen (Aserbaidschan)
- Kfz-Kennzeichen (China)
- Kfz-Kennzeichen (Indien)
- Kfz-Kennzeichen (Indonesien)
- Kfz-Kennzeichen (Japan)

Australien und Ozeanien


- Kfz-Kennzeichen (Australien) Länder, in denen die Kfz-Kennzeichen nicht auf die Herkunft schließen lassen, sondern die Nummern-Buchstabenkombinationen landesweit fortlaufend vergeben werden:
- Kfz-Kennzeichen (Åland)
- Andorra
- Kfz-Kennzeichen (Belgien)
- Kfz-Kennzeichen (Dänemark)
- Kfz-Kennzeichen (Färöer)
- Finnland
- Guatemala (?)
- Luxemburg
- Island
- Italien (1994 bis 1999, seit 1999 optional, siehe Kfz-Kennzeichen (Italien))
- Kfz-Kennzeichen (Lettland)
- Autokennzeichen (Liechtenstein)
- Malediven
- Malta
- Malteserorden
- Monaco
- Niederlande (seit 1951, davor siehe Kfz-Kennzeichen (Niederlande))
- Portugal
- San Marino
- Schweden (seit 1973, davor siehe Kfz-Kennzeichen (Schweden)
- Spanien (seit 2001, davor siehe Kfz-Kennzeichen (Spanien))
- Kfz-Kennzeichen (Ungarn)
- Kfz-Kennzeichen (Vatikanstadt)
- Zypern

Siehe auch

Nationalitätszeichen, Versicherungskennzeichen, E-Plate

Weblinks


- http://people.freenet.de/jablanofsky/index.html Umfangreiche Sammlung mit Abbildungen von europäischen Kennzeichen
- http://www.dna.nl/ -Niederländisches Nummernschild Archiv mit großer Auswahl an Bildern (englisch)
- http://www.worldlicenseplates.com/ (englisch)
- [http://www.nummernschildmuseum.de/ Internationales Museum für Nummernschilder, Verkehrs- und Zulassungsgeschichte] !!Kfz-Kennzeichen als:Kfz-Kennzeichen ja:ナンバープレート

Kraftfahrzeug

Als Kraftfahrzeug (Abk.: "Kfz", Schweizerisch: Motorfahrzeug) bezeichnet man jedes nicht an Gleise gebundene Landfahrzeug (Straßenfahrzeug), das sich mit Hilfe eines ein- oder angebauten Motors aus eigener Kraft fortbewegt. Kfz werden als Verkehrsmittel verwendet. Verkehrsmittel

Liste der Kraftfahrzeuge

Zu den Kraftfahrzeugen zählen u.a.:
- Motorräder in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien
  - Kraftrad
  - Kleinkrafträder
  - Leichtkräfträder/Motorroller
  - Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektroroller)
- Personenkraftwagen (Automobile)
  - Motorisierte Rikscha
  - Tuk-Tuk
  - ATV/Quad
- Lastkraftwagen
- Kraftomnibusse (KOM) (auch Oberleitungs- und Spurbusse)
- Zugmaschinen
- Sonder-Kfz
  - Abschleppwagen
  - Amphibienfahrzeuge an Land
  - Elektrokarren
  - Fahrzeuge der Feuerwehr (z.B. Leiterwagen)
  - Fahrzeugkrane
  - Flurförderzeuge (Hubwagen, Gabelstapler usw.)
  - Golfplatzfahrzeug
  - Kettenfahrzeuge aller Art (z.B. Panzer, Pistenraupen, Schneemobile)
  - motorbetriebene Rollstühle
  - Sanitätskraftwagen (Sanka), Rettungswagen, Notarztwagen
  - Schleppfahrzeuge für Flugzeuge
  - selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM), sofern nicht schienengebunden
  - Solarmobil
  - Traktoren
  - Wohnmobile
  - Zweiwegefahrzeug

Internationale Klassifizierung

Für eine genauere Spezifikation wurden Kraftfahrzeuge nach einem internationalen Schlüssel eingeteilt:
- L
  - L1 Einspurige Kleinmotorräder
  - L2 Mehrspurige Motorräder
  - L3 Motorräder
  - L4 Motorräder mit Beiwagen
  - L5 Motordreiräder
- M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
  - M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
  - M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
  - M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
- N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
  - N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
  - N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t.
  - N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
- O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
  - O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
  - O2 Anhänger bis 3,5 t
  - O3 Anhänger bis 10 t
  - O4 Anhänger über 10 t

Technik

Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:
- Motor
- Kraftübertragung
- Fahrwerk
- Karosserie oder auch Aufbau genannt
- Fahrzeugelektrik/ -elektronik

Motor

Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt. Jedoch sind alternative Antriebskonzepte auf dem Vormarsch. Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:
- nach der Bauform
  - Hubkolbenmotor
  - Kreiskolbenmotor, (auch Wankel- oder Drehkolbenmotor genannt
  - Gasturbine
- nach dem verwendeten Energieträger (Kraftstoff)
  - Ottomotor (Benzinmotor)
  - Dieselmotor
  - Vielstoffmotor
- nach dem Wirkprinzip
  - Zweitakt
  - Viertakt Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umwelbewusstsein und die Verteuerung, sowie absehbare Veringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken. Alternative Antriebstechnik sind:
- der Elektroantrieb
- der Hybridantrieb
- der Einsatz von Biokraftstoffen

Kraftübertragung

Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung des Drehmoments und der Drehzahl. Zur Kraftübertragung gehört:
- Kupplung
- Schaltgetriebe
- Verteilergetriebe
- Gelenkwelle oder Kette
- Ausgleichgetriebe

Fahrwerk

Als Fahrwerk versteht man alle Teile, die das Fahrverhalten eines Kraftfahrzeugs bestimmen bzw. beeinflussen. Dazu zählen:
- Bremsanlage
- Federung und Dämpfung
- Lenkung
- Radaufhängung
- Räder und Bereifung Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigem Kontakt zur Fahrbahn zu halten, um so Kräfte zu übertragen. Zur Zeit wird im PKW meist eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und LKW kommt nach wie vor auch die Starrachse zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere beim LKW wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim PKW ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten.

Karosserie

Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs. Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:
- Rahmenbauweise
- selbsttragende Bauweise
- mittragende Bauweise Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im LKW-Bau eingesetzt. Bei der selbsttragenden Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im PKW-Bau eingesetzt. Bei der mittragenden Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.

Fahrzeugelektrik/ -elektronik

Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungführenden Bauteile. Das sind:
- Zündanlage
- Generator
- Fahrzeugbatterie
- Starter
- Bordnetz
- Beleuchtungseinrichtung
- sonstige elektrische Einrichtungen
  - Fahrtrichtungsanzeiger
  - Signalhörner
  - Vorglühanlagen
  - Anzeigeinstrumente und Kontrollleuchten
  - Airbagsysteme
  - Zentralverriegelung
  - Wegfahrsperren
  - Diebstahl-Warnanlagen
  - Klimaanlage
  - Komfortsysteme

Umweltschutz, Landschaftsschutz

Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßen mit allen ihren Folgen (Landversiegelung, Abholzung etc.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das KFZ auch einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto.

Fahrerlaubnis

Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.

Besteuerung

Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer.

Sonstiges

Kraftfahrzeuge haben zumeist eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und tragen ein amtliches Kfz-Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen. Die Abkürzung Kfz taucht unter anderem in folgenden Wörtern auf: Kfz-Kennzeichen, Kfz-Teile, Kfz-Zubehör, Kfz-Werkstatt, Kfz-Schlüssel, Kfz-Schein, Kfz-Brief, Kfz-Zulassungsstelle

Siehe auch

Themenliste Fahrzeugtechnik, Automobil, Straßenverkehr, Kraftfahrzeugtechnik, Kraftverkehr, Verkehrsmittel

Weblinks

Kategorie:Fahrzeug Kategorie:Kraftfahrzeug

Schweiz

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde. Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.

In Kürze

Frankreich Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern. Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden. Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag. Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone. Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer. Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005). Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch. 41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert. Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig. Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union. Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.

Geografie

CH Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite. 38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.

Geologie

Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen. Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.

Berge

Oberrheinische Tiefebene In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt. Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe. Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m). In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin. Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m). Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz Liste der Berge in der Schweiz]]

Seen

Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen. Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden). Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz. Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²). Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz

Flüsse

Liste der Seen in der Schweiz]] Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden. Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet. Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer. Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône. Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau. Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po. Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz. Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône. Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz

Klima

Liste der Flüsse in der Schweiz Liste der Flüsse in der Schweiz Liste der Flüsse in der Schweiz Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage. Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr. Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990). Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987). Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten. Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener. Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990). Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.

Flora und Fauna

30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet. In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab). Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder. Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.

Bevölkerung

Sprachen

Kastanienwälder Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.» Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt. Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren. Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet. Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch. Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache

Religionen

:Kategorie:Schweizer Sprache] Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis. Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind. Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas. Siehe auch: Religionen in der Schweiz

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Schweiz. Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg. Burgund] Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern. Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25.11.1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wurde als die Acht Alten Orte bezeichnet. Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, so dass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.6.1474 in der «Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrich III. gegen Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten. Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform von Kaiser Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, im sogenannten Schwabenkrieg die Eidgenossen gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte. zugewandten Orte Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über welches sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach einer Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine weitere wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des "Stillsitzens", was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat. Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten. Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild eine Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz jedoch wieder eine Verfassung, welche zum Prinzip des Föderalismus und damit zu autonomen Kantonen zurückkehrte. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. Waadt 1815 wurde die «immer währende Neutralität der Schweiz» durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der «Bundesvertrag», stärkte in der so genannten Restauration die Eigenständigkeit der Kantone, so das die Schweiz wieder zu einem Staatenbund wurde. Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch eine neue Bundesverfassung (1848) eingeschränkt. Bern wurde der Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde nur zweimal 1874 und 1999 revidiert. Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell ihre Neutralität, die allgemeine Mobilmachung wurde jedoch angeordnet. Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden an den Grenzen ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Berichtes kritisch aufgearbeitet. Unrühmliche Kapitel der neueren Zeit sind einerseits die Verfolgung der Jenischen zwischen 1926 und 1972 durch das «Hilfswerk» Kinder der Landstrasse und anderseits die sechsstellige Zahl an Verdingkindern, welche zwischen 1800 bis in die 1960er und 1970er-Jahren zu Zwangsarbeit auf Bauernhöfen eingesetzt wurden und häufig misshandelt worden sind. Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangen Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.

Politik

Hauptartikel: Politisches System der Schweiz

Politisches System

Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie
- ihre selbstdeklarierte Neutralität

Gewaltenteilung

Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
- Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
- Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben. Siehe auch: Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates

Parteien

Parteien mit Vertreter im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
- die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
- die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
- die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
- die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%). SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel. Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%). Siehe auch: Politische Parteien in der Schweiz

Internationale Organisationen

Politische Parteien in der Schweiz Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz. Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen

Politische Strukturen

Kantone

Die Schweiz in den Vereinten Nationen Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.

Enklaven und Exklaven

Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d'Italia sind Enklaven in der Schweiz:
- Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau.
- Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, ist am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin. Weitere Enklaven und Exklaven gehören eher in das Kuriositätenkabinett, so liegt das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht in russischem Hoheitsgebiet. Deren Fläche beträgt 563 m². Die Schweiz selbst hat innerhalb Liechtensteins eine Exklave. Beide Gebiete sind allerdings nur einige Quadratmeter gross.

Regionen

Schöllenenschlucht Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen. Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Ticino. In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet. Siehe auch: Grossregionen der Schweiz

Städte

Die grösste Schweizer Stadt ist Zürich mit rund 366'000 Einwohnern (Stand 2004). Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte mit über 100'000 Einwohnern sind Genf, Basel, die Bundesstadt Bern sowie Lausanne. Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn. Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.

Landesverteidigung

Hauptartikel: Schweizer Armee Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004). Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
- Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren. Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis. Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen – von den Behinderten abgesehen – eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet. Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt. Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee». Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft. Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Terrestrisch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der USAF bombardiert und ein weiterer Bomber der USAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel. Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren erfolglos für eine Abschaffung ein. Zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk bisher jedoch deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armee-Einsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.

Sozialversicherungen

Hauptartikel: Schweizer Sozialpolitik In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
- die Krankenversicherung.
- die Mutterschaftsversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen. Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers. Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert. Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet. Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung. Siehe auch: Sozialversicherung (Schweiz)

Gesundheitswesen

Hauptartikel: Gesundheitswesen Schweiz In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig von seiner Nationalität aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Perso

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, die mit eigener Kraft ausgeführt werden sollen. Es wird nach Ablauf einer im voraus bestimmten Frist ungültig. In Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Kategorie:Kfz-Kennzeichen

Polizei

Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist der Polizei als Exekutivorgan des "staatlichen Gewaltmonopols" die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.

Abgrenzungen

Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z.B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak. Allerdings haben diese Carabinieri kein völkerrechtliches Mandat. Die Polizei ist in Deutschland von den Ordnungsbehörden und dem Militär zu unterscheiden. Beide Abgrenzungen bestehen erst seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Die Ordnungsbehörden nehmen insbesondere die Verfolgung kommunaler Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Abgrenzung ist jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo). Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Geschichte

Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu Deutsch: "Stadt") ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich das Wort "Polizeistaat" benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden. Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden. Im Dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" geprägt, der aber unter geänderten Vorzeichen auch für das Selbstverständnis der Polizei im freiheitlich-demokratischen Staat gelten kann. Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.

Deutschland

Kaiserreich/Weimarer Republik

In Deutschland war das Polizeiwesen, wie fast überall in Europa, dreigeteilt enstanden. Es gab die kommunalen (Kriminal-)polizeien in großen Städten, den in Städten, Gemeinden und Landkreisen abgeordneten Gendarmen der historisch als Militärangehöriger im Rahmen des Preussischen Beamtenrechts zu sehen ist und die Polizei.

Drittes Reich

Im Dritten Reich wurde bereits sehr früh (Mitte der 1930er) die Polizei auf die Reichshauptstadt hin zentralgeschaltet. Auch die Feuerwehren wurden als Exekutivorgane des Deutschen Staates betrachtet, den Komunalverwaltungen entzugen und dem "Reichsinnenministerium" als eine eigene Poluzeiabteilung unterstellt. Die Polizeifahrzeuge (und Fahrzeuge der Feuerwehren) waren im Dritten Reich dunkelgrün lackiert, mit schwarzen Radkästen und dem weißen Schriftzug POLIZEI, beziehungsweise FEUERPOLIZEI an den Türen. Die Uniformen waren hellgrün mit schwarzen Schaftstiefeln und hellgrünen Schirmmützen. Im "Einsatz" wurden dunkelgraue, fast schwarze Schackos statt der Schirmmützen getragen. Die Uniform Jacken wurden "Röcke" genannt und besaßen hohe, geschlossene Krägen, an deren Spiegel sich die Dienstgrade befanden.

Nachkriegszeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland/Deutschen Demokratischen Republik

Die Nachkriegszeit lief geviertelt, da jede der vier Besatzungsmächte ihre eigenen Vorstellungen in der eigenen Besatzungszone durchzusetzen suchte.

Trizonien

us-amerikanische Besatzungszone
Die us-amerikanischen Streitkräfte hatten am Ende des Zweiten Weltkrieges (fast) die gesammte Südhälfte des heutigen Deutschlands eingenommen. Später wurden gemäß des Vertrages von Jalta das heutige Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen im Tausch gegen (West-) Berlin an die UdSSR abgegeben. In den USA ist das Polizeisystem ähnlich "chaotisch" organisiert, wie es sich auch in Deutschland vor dem Dritten Reich dargestellt hatte, mit Ausnahme der Gendarmerie, die es in den USA nicht gibt. Unmittelbar nach Einnahme der Gebiete durch die US-Streitkräfte übernahmen die US-Militärpolizeien (jede us-amerikanische Teilstreitkraft hat eine eigene Militär- und eine eigene Kriminalpolizei die Polizeiaufgaben, gliederten die Feuerwehren aber sofort wieder auf die kommunalen Ebenen hin in ihre ehemaligen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren aus. Nach der Kapitulation Deutschlands am 08.05.1945 und der Durchführung der Entnazifizierung über den "1.000-Fragen-Fragebogen" wurden wieder deutsche Polizisten, zuallererst auf kommunaler Ebene, mit Befugnissen ausgestattet. Erst mit der Gründung der ersten Bundesländer wurden Länderpolizeien eingeführt/zugelassen. Und je nachdem, wie die Landesverfassungen es erlaubten, blieb es, wie in Bayern, bei einem neben-/und miteinander von kommunalen und Länderpolizeien oder wurden, wie in Hessen, die komunalen Polizeien in die Landespolizei integriert/übernommen.
britische Besatzungszone
Die Briten hatten zum Kiegsende Nordwestdeutschland, einschließlich des südlichen (heutigen) Mecklemburg Vorpommerns und des nordwestlichen (heutigen) Thüringens eingenommen. Nicht besetzt war der nördliche Teil Schleswig-Holsteins, das "Südschleswig" Auch in der britischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden. Auch die Briten tauschten mit den Sowjets gemäß des "Jaltavertrages" ihre eroberten Gebiete "östlich der Elbe" gegen ihren Teil von (West-) Berlin und Wien. Da das britische Oberkommando in Deutschland nur möglichst wenig Ansprechpartner bei den örtlichen Polizeien haben wollten, wurden kommunale Polizeien nicht zugelassen. Nach der Entnazisfizierung (derselbe 1.000-Punkte Fragebogen wie bei den US-Amerikanern) wurde recht schnell über die Schaffung von Ländern nachgedacht. Damit einher ging die Idee von Länderpolizeien. Wegen des Materialmangels wurden die Röcke der Polizisten des Dritten Reichs einfach gekürzt und die Kragenspiegel entfernt. Die Dienstränge wanderten auf die Schultern und Ärmel. Hellgrün wurde umgefärbt in dunkelblau, eine Farbe., die im übrigen nicht Wasserfest war und dafür sorgte, das jeder der deutschen Polizisten in der britischen Besatzungszone, wenn er buchstäblich im Regen stand, blaue Pfützen hinterließ, wo er ging, stand und saß. Die Fahrzeuge blieben dunkelgrün mit weißer Aufschrift und schwarzen Radkästen. Und das Blaulicht (eine Dauerleuchte, noch kein Blink- oder Rundumlicht) wurde eingeführt.
französische Besatzungszone
Die Franzosen hatten zum Kiegsende das heutige Saarland (und die heute zu Frankreich gehörenden Gebiete) eingenommen. Nicht Auch in der französischen Besatzungszone übernahm zuerst nur die Militärpolizei die Polizeiaufgaben und trennte sich sofort von der Feuerwehr, die in den nicht polizeilichen Organisationszustand von vor dem Dritten Reich zurückversetzt wurden. Auch die Franzosen erhielten gemäß des Vertrages von Jalta ihren Teil von (West-) Berlin und Wien, entnazifiozierten die deutschen Polizisten unfd begannen diese auf kommunaler Ebene in ihre alten Befugnisse einzusetzen, sowie vom Kriegsende an ihre eigenen (die französischen) Gendarmen mit den Polizeidiensten in den besetzten Gebieten zu betrauen.

sowjetische Besatzungszone

Die Sowjetunion ist ein sehr zentralistisch organisierter Staat. Auch in den durch die Sowjetarmee besetzten Gebieten und später, den Gebieten, die durch den Tausch gegen (West-) Berlin an die anderen drei Kriegsaliierten gingen, wurde die Feuerwehr sofort wieder aus der Polizei ausgegliedert, deren eigentliche Polizeiaufgaben zu allerst von der sowjetischen Militärpolizei übernommen wurde, die bis zum Ende der DDR am 03.10.1990 volle Polizeibefugnisse behielt. Die zivile, deutsche Polizei wurde in der sowjetischen Besatzungszone von vorneherein (nach der Entnazifizierung und der notwendigen sozialistisch/kommunistischen Schulung der einzelnen Beamten) sehr zentralistisch und nach (Ost-) Berlin ausgerichtet organisiert. Der Eintausch von den Westlichen, nicht die die Sowjetunion besetzen Gebieten und ein Viertel Wiens gegen (West-) Berlin gemäß des Vertrages von Jalta wartete man in Moskau allerdings ab, bevor man sich mit der eventuellen Gründung einer neuen, zivilen (deutschen) Polizei näher befasste.

Bundesrepublik Deutschland bis zum 03.10.1990

Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis in die 1990er Jahre gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Mit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn in den 1990ern wurde die Bahnpolizei mit allem Personal and sämtlicher Ausstattung vom Bundesgrenzschutz übernommen, der 2005 in Bundespolizei umgetauft wurde. Ferner gab es bei der Deutschen Bundespost den Betriebssicherungsdienst, der jedoch i.d.R. nicht nach außen auftrat sondern nur intern ermittelte und dann die örtlich zuständige Polizei informierte. Außerdem waren in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Militäreinheiten der mit der Bundesrepublik Deutschland befreundeten, ehemahligen Besatzungsmächte stationiert, die alle ihre Militärpolizeien mitgebracht hatten, die ebenfalls Polizeigewalt besaßen, auch wenn diese Polizeigewalt im Laufe der Zeit von diesen aliierten Parteien nur auf die eigenen Militärangehörigen angewendet wurden. Dennoch konnte man Streifenwagen dieser Militärpolizeien bis 1990 an den großen Standorten der Aliierten, wie z.B. der Britisch Rheinarmee in Bielefeld oder der 7ten US-Armee in Heidelberg, auch in den deutschen Innenstädten patrouillieren sehen. Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte. Seit den 1980ern ist in der Bundesrepublik Deutschland auch Frauen der Zugang zum uniformierten Polizeidienst erlaubt, wobei die Öffnung dieses Berufes nicht bundesweit gleichzeitig erfolgte, sondern in manchen Bundesländern früher und in anderen später statt fand. Da die Poliei in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, muss nach dem nun folgenden Kapitel DDR auf die einzelnen Bundesländer detailierter eingegangen werden.

Deutsche Demokratische Republik

In der Deutschen Demokratischen Republik war die Polizei völlig anders, nämlich als Nationale Volkspolizei sehr straff militärisch organisiert. Dennoch unterstand die Volkspolizei dem Innenministerium der DDR in (Ost-) Berlin und war somit eine echte Polizei und keine Abteilung der Armee, wie es etwa die Gendarmerien in Frankreich oder Italien immer noch darstellen. Wie in der Bundesrepublik Deutschland war die Volkspolizei in Schutz-, Verkehrs-, Kriminalpolizei usw untergliedert. Die Volkspolizei trug weiß/grau/dunkelgrünbeige Uniformen. Die Fahrzeuge waren dunkelgrün/weiß lackiert. Die dem Verteidigungsministerium der DDR unterstellten Grenztruppen besaßen die alleinige Polizeigewalt im mehrere Kilometer breiten Grenzbereich. An der Schranke aus dem inneren der DDR kommend zur Einfahrt in diesen Grenzbereich (die Stelle, an der auf den Transitautobahnen der Verkehr geteilt wurde in "Transitverkehr" und "Ausreise" endete das Zuständigkeits- und Befugnisgebiet der Volkspolizei und begann das der Grenztruppen und der Grenzpolizei. Die Polizisten der DDR, die man im Bereich der Grenzübergangsstellen traf, waren keine Volkspolizisten sondern Grenzpolizisten, sowie Zöllner. Die der Volkspolizei ähnlich uniformierte Grenzpolizei unterstand dem Staatssicherheitsdienst, die Zöllner dem Wirtschaftsministeium. Desweiteren hatte die Militärpolizei volle Polizeigewalt. Allerdings war das nicht die Militärpolizei der Nationalen Volksarme (die gab es nicht) sondern die Militärpolizei der Sowjetarmee. Die o.a. DDR-Behörden hörten mit der Unterschrift der Herren Helmut Kohl und Lothar de Maiziere unter dem sogenannten "Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigungsvertrag" am 03.10.1990 auf zu existieren und wurden, wie im vorhergegangenen "4+2 Vertrag" zwischen den beiden deutschen und den 4 aliierten Staaten verabredet, diesen ehemaligen "Besatzungsmächten" die innerdeutsch geltenden Befugnisse auch der Militärpolizeien, entzogen. Die Volkspolizei wurde geografisch in 5 Teile zerschlagen und zur Neuordnung des Polizeiwesens in den neuen 5 Bundesländern als jeweilige Länderpolizei übernommen. Die Grenztruppen und die Grenzpolizei hörten auf zu existieren. Der Zoll der DDR wurde in die Struktur der Bundeszollverwaltung eingegliedert. Die Sowjetarmee zog ab und nahm ihre Militärpolizei mit.

"wiedervereinigte" Bundesrepublik Deutschland

Seit 1994 nehmen Polizeibeamte und -beamtinnen der Länder an internationalen Einsätzen teil. Bereits davor gab es Auslandseinsätze einzelner Polizeibeamter oder einzelner Ermittlungsteams, die jedoch nichts mit dem zu tun haben, was unter "Internationale Einsätze", wie z.B. der Ausbildung der Polizei(en) in Afghanistan oder anderen "Kriegsnachfolgeopperationen), etc. zu tun haben, sondern eher solchen Aufgaben gewidmet war, wie der Identifizierung von im Ausland bei Naturkatastrophen oder Flugzeugabstürzen umgekommenen Personen, der Fahndung nach Personen, die sich ins Ausland abgesetzt hatten und ähnlichem. Internationale Einsätze Internationale Einsätze Nachdem seit den 1970ern die Uniformen und Fahrzeuge der Länderpolizeien in der Bundesrepublik Deutschland grün und beige waren, haben die Bundesländer Brandenburg , Hamburg und Hessen 2004/2005 damit angefangen, ihre Landespolizei auf dunkelblaue Uniformen umzustellen. Auch die Fahrzeuge wechseln bei den Landespolizeien in den 1970ern zu weiß/hellgrün und seit 2002 von grün/weiß über grün/silber zu (seit 2004) blau/silber, eine Umstellung, die je nach Finanzlage der Bundesländer und Einsatzzweck/Haltbarkeit/Finanzierung der einzelnen Fahrzeuge bundesweit noch bis 2020 dauern wird. Hinter dem Farbwechsel der Polizeifarbe von Grün auf Blau steckt der europäische Gedanke, Polizeien innereuropäisch einheitlicher auftreten zu lassen. Auch wenn die Direktive dazu noch nicht verabschieded wurde, die beteiligten Unterhändler im für die innereuropäische Polizeiarbeit zuständigen Ausschuss am Europäischen Parlament, haben sich schon 1998 auf Blau geeinigt, insbesondere auf Druck der Franzosen und Italiener, die nicht von (Dunkel-) Blau abrücken wollten und der Deutschen, die sich eher vorstellen konnten auf Blau zu wechseln, als z.B. auf das british favorisierte Rotorange. Zudem kam Blau im Jahr 1998 in den meisten EU-Mitgliedsstaaten bereits in der einen oder anderen Form und Helligkeit als Farbe an Streifenwagen vor. Da die o.a. Direktive noch diskutiert wird, ist noch keine europäische Nation zu einer Farbumstellung verpflichtet. Die einzelnen Polizeien/Innenministerien in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits umstellen, handeln im vorauseilenden Gehorsam. Hinter dem Farbwechsel der Wagengrundfarbe von weiß auf silber steckt die Umstellung der Länder zum Jahrtausendwechsel, weg vom klassischen Erwerb der Fahrzeuge als Eigentum, hin zum Leasen und dem damit entstandenen finanziellen Druck der Leasinggesellschaften immer Fahrzeuggrundfarben zu wählen, deren Wiederverkaufswert möglichst hoch ist. Autos in Silbergraumetallic haben in Deutschalnd einen deutlich höheren Wiederverkaufswert als Kraftfahrzeuge in Weiß. Es gibt Bundesländer, wie z.B. Schleswig Holstein, in denen vor der Umstellung auf blau bereits Einsatzfahrzeuge beschafft wurden, die zwar schon silbergrau lackiert aber noch mit grüner Farbe kombinert waren.

Baden-Württemberg

Im heutigen Baden-Württemberg stand am 08.05.1945 die US-Armee. Die Polizei war bis in die 70er Jahre in Stadtpolizeien und Landespolizei unterteilt. Die Landespolizei unterschied sich von den Stadtpolizeien am augenfälligsten dadurch, daß sie grüne Uniformen trug und die Fahrzeuge auch grün lackiert waren (Stadtpolizei: blau). Das Abzeichen der Landespolizei bestand aus einem Polizeistern in dessen Mitte die Landesfarben auf einem Wappenschild zu sehen waren. Dieses Abzeichen wurde 1978 durch den heute üblichen Stern mit dem mittigen kleinen Landeswappen ersetzt. Eine Stadtpolizei durften nur Städte mit mehr als 250.000 Einwohner besitzen. Die letzte Stadt mit einer eigenen Stadtpolizei war Stuttgart. Diese Polizei wurde in den 70ern aufgelöst und das Polizeipräsidium Stuttgart in die Landespolizeidirektion Stuttgart II überführt. Einer der wichtigsten Stuttgarter Polizeispräsidenten war Paul Rau. Die Polizeimotoräder wurden von ihm eingeführt und werden umgangssparachlich auch als Raureiter bezeichnet. Bis 2005 gliederte sich die Landespolizei dann in vier Landespolizeidirektionen mit einem Regierungsbezirk als Dienstbereich (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart I und Tübingen) und einer Landespolizeidirektion mit dem Dienstbereich Stadtkreis Stuttgart (LPD Stuttgart II), einer Bereitschaftspolizeidirektion (Göppingen, ab 1998: Bereitschaftspolizeiprädidium), einer Wasserschutzpolizeidirektion und einer Verkehrspolizeiinspektion die aber nur für den Regierungsbezirk Tübingen zuständig war.

Berlin

Im heutigen Berlin stand am 08.05.1945 die Swojetarmee. Gemäß den in Jalta getriffenen Abkommen wurde Berlin gedrittelt. Das östliche Drittel blieb sowjetisch besetzt und fiel bis zum 03.10.1990 in die Geschichte der DDR. Die westlichen zwei Drittel Berlins wurden wieder gedrittelt und gingen je zu etwa gleichen Teilen an die britischen, die französischen und die us-amerikanischen Besatzer, um dann, bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland jeweils eigene Polizeigeschichten zu erleben. Nach der Gründung der Bunsdesrepublik Deutschland wurden die Polizeien der drei westlichen Besatzungszonen in die Länderpolizei Berlin hinein vereint. Wegen des Flugverbotes für Deutsche über Berlin bis zum 03.10.1990, gab es auch bei der (West-) Berliner Polizei bis 1990 keine Luftfahrzeuge.

Brandenburg

Im heutigen Brandenburg reichten sich am 08.05.1945 sowjetische und us-amerikanische Soldaten die Hand. Durch den Vertrag von Jalta fiel Brandenburg in die sowjetische Besatzungszone und erlebte bis zum 03.10.1990 die (Polizei-) Geschichte der DDR.

Freistaat Bayern

Bayern war am 09.05.1945 us-amerikanisch und kanadisch besetzt und gehörte bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland zur us-amerikanischen Besatzungszone. Bis zum Ende der 19670er / Anfang der 1970er gab es in Bayern noch Kommunalpolizeien. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Kriminalpolizei München. Der ZDF-Polizist "Inspektor Derrick" war am Anfang seiner "Karriere" noch Kommunalbeamter der Stadt München.

Freistaat Sachsen

Im heutigen Sachsen standen zum Kriegsende die us-amerikanischen Soldaten.

Freie und Hansestadt Bremen

Im heutigen Bremen standen am Kriegsende die Briten. In Bremerhaven hatten die USA einen militärischen Brückenkopf gebildet. Bremen ist (neben Hamburg) das einzige zweigeteilte Bundesland. Es gibt keine Verbindung aus der Stadt Bremen zur Stadt Bremerhafen, die nicht durch Niedersachsen führt. Mit der Gründung der Landespolizeien wurden daher schon sehr früh (und im britischen Interesse) die Bewegungen und Befugnisse der Bremer Polizei zwischen Bremen und Bremerhaven vertraglich geregelt.

Freie und Hansestadt Hamburg

In Hamburg standen am 09.05.1945 britische Soldaten. Die Insel Neuwerk ist die Enklave des Bundeslandes Hamburg und nur auf dem Weg durch Niedersachsen erreichbar, oder die Elbe hinab, auf der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wegen des hauptsächlich hamburgischen Zieles der Elbnutzer und der Enklawe Neuwerk, wurden mit der Gründung der Länderpolizeien die Befugnisse der Hamburger Polizei auf dem niedersächsisch/schleswig-holsteiner "Grenzfluss" Elbe zwischen der Grenze zu DDR und der Nordsee sehr schnell vertraglich geregelt. Oberster Dienstherr der Polizei in Hamburg ist der Innensenator, mit der Einschränkung der "fremdvergebenen" Weisungsbefungnis durch die Staatsanwaltschaft an die Kriminalpolizei. Wie in z.B. Schleswig-Holstein auch, ist die Kriminalpolizei eine andere Behörde gewesen, als die Polizei und wurde erst durch mehrere Lanespolizeistrukturreformen enger mit der Polizei verschmolzen. Eine ritte Polizeibehörde stellte die Wasserschutzpolizei dar, die auch erst durch Strukturreformen mit der Polizei verschmolzen ist. Aber noch immer, muss der Polizeibewerber sich bereits in seiner Bewerbung, vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob er seinen Dienst in der Wasserschutz-, Schutz- oder zur Kriminalpolizei absolvieren möchte.
Dienstränge
Wie folgt stellen sich die Dienstränge bei der Polizei in Hamburg dar: Polizei:
- Polizeianwärter (PA)
- Polizeimeister zur Anstellung (PMzA)
- Polizeimeister (PM)
- Polizeiobermeister (POM)
- Polizeihauptmeister (PHM)
- Polizeiommisarsanwärter (PKA)
- Polizeikommissar zur Anstellung (PKzA)
- Polizeikommissar (PK)
- POlizeioberkommissar (POK)
- Polizeihauptkommissar (PHK)
- Polizeiratsanwärter (PRA)
- Polizeirat zur Anstellung (PRzA)
- Polizeirat (PR)
- Polizeioberrat (POR)
- Polizeidirektor (PD)
- leitender Polizeidirektor (ltPD) Die Kriminalpolizei in Hamburg besitzt dieselben Dienstränge, allerdings sind das Wort "POLIZEI" und die dazugehörige Abkürzung "P" durch das Wort "KRIMINAL" und die dazugehörige Abkürzung "K" zu ersetzen.
Farben/Uniformen
Die amerikanisierte Umstellung der Uniformen 2005 ist eine von dem ehemaligen Innensenator Schill durchgesetzte Idee und stellt bundesweit einen Vorschlag dar, wie die neue, europäisch blaue Uniform aussehen könnte. Die Farben an den Fahrzeugen wurden in Hamburg direkt von Grünweiß auf Blausilber umgestellt. Erste blausilberne Fahrzeuge gingen in Hamburg 2002 in den Polizeidienst.

Hessen

Das heutige Hessen war zum Kriegsende us-amrerikanisch (im äuserten Westen auch französisch) besetzt. Der Vertrag von jalta ließ es an die USA fallen.

Mecklemburg Vorpommern

Auch sich wenn im heutigen Mecklemburg britische und sowjetische Soldaten zum Kriegsende die Hand reichten, durch den Vertrag von Jalta fiel es (mit Ausname einer kleinen Landspitze im Südwesten) an die Sowjetarmee. Der kleine Südwestzipfel blieb britisch und erlebte bis zum 03.10.1990 die Geschichte Schleswig Holsteins, um dann per Volksabstimmung auch weiterhin zu Schleswig-Holstein zu gehören.

Niedersachsen

In Niedersachsen standen am Kriegsende britische und australische Soldaten. Niedersachsen fiel in die britische Besatzungszone. Mit der Gründung der Landespolizeien begann hier eine eigene Geschichte.

Nordrhein Westfahlen

In Nordrhein Westfahlen standen am Kriegsende die Briten und Australier. Nordrhein-Westfahlen fiel bis zur Gründung der Länerpolizei in britisches Ressort.

Rheinland Pfalz

Im heutigen Rheinland Pfalz trafen sich US-Amerikaner, Kanadier, Australier, Briten und Franzosen. Mit dem Austausch nach dem Vertrag von Jalta fiel Rheinland Pfalz an die USA.

Saarland

Im Saarland standen am Kriegsende die Franzosen. Durch den Jalta fielen die Gebiete westlich des Rheins an das Saarland und die östlich wurden französisch. Durch Volksabstimmung im Saarland, ging dieses später aus französischer Besatzun